Wen betrifft das BFSG?
- Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten (z. B. Online-Shops, Banken, Reisebüros, Ticketdienste).
- Öffentliche Stellen müssen bereits jetzt barrierefrei sein.
- Kleine Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter & weniger als 2 Mio. € Umsatz) sind ausgenommen.
